Die Vermögenssteuer war bis 1995 ein Bestandteil des deutschen Steuersystems, ehe sie in diesem Jahr vom Bundesverfassungsgericht als verfassungswidrig eingestuft und 1996 endgültig gestrichen wurde. Bis zu diesem Zeitpunkt war die Vermögenssteuer das Resultat der Berechnung des Nettovermögens eines steuerpflichtigen Bürgers zu einem festgelegten Stichtag, die sogenannte Substanzsteuer.
Schenkungs- und Erbschaftssteuer, die ebenfalls als Vermögenssteuern bezeichnet werden, wurden allerdings nicht als verfassungswidrig erklärt und haben so weiterhin Bestand. Weitere allgemeine Informationen zum Thema Steuern finden Sie im Übrigen übersichtlich gestaltet auf Lohnsteuer.de.
Wie sah die Vermögenssteuer genau aus? Für Körperschaften, Aktien, GmbH-Anteile und den Besitz von Wertpapieren wurden verschiedene Steuerprozente erhoben, die sich alle im Bereich von 0,5 bis 1 Prozent bewegten. Diese Steuersätze wurden dann erhoben, wenn das Nettevermögen eines Einzelnen höher war als 120.000 Deutsche Mark. Für Anleger war die Abschaffung zuerst ein Segen; allerdings werden die Umsätze aus Geldanlagen weiterhin als persönlicher Steuersatz besteuert. Einige Personen mussten zudem auch noch die Reichensteuer von 45 Prozent zahlen, da Geldanlagen gesetzlich zum Einkommen zählen. Die Vermögenssteuer wurde also auf das Eigentum des steuerpflichtigen Bürgers erhoben. Erfunden und erstmals eingeführt wurde dieser Steuerform schon zu Zeiten der Antike. Schon die Römer zur Zeit des Römischen Reiches oder die Bürger der glanzvollen Metropole des antiken Athens mussten diese Steuer berappen. Auch in Deutschland wurden Sachvermögen, Grundbesitz und Geldvermögen bis ins 15. Jahrhundert besteuert. In der Moderne wurde dann bis 1996 das Nettovermögen des Bürgers besteuert. Das Nettovermögen meint die Differenz aus Bruttovermögen und Schulden. Als steuerpflichtig zählten alle juristischen oder natürlichen Personen. Das Bruttoinlandsprodukt von Deutschland besteht zu 0.9 Prozent aus Einnahmen aus Vermögenssteuern.
In Europa gibt es Nationen, die noch höhere Einnahmen in ihr Bruttoinlandsprodukt, kurz BIP, einfließen lassen. Der Umsatz einer Vermögenssteuer, die europaweit gelten würde, ließe sich auf rund 70 Milliarden Euro schätzen. Die Vermögenssteuer kann von den Kommunen, welche politisch als Körperschaften bezeichnet werden, festgelegt werden, da diese auch die Gewinne aus den Steuereinnahmen verbuchen.