Das Kindergeld ist eine Zahlung, die Erziehungsberechtigte vom Staat erhalten. Die Höhe dieser Zahlung hängt sowohl von der Anzahl als auch vom Alter der Kinder ab. 184 Euro ist der Betrag, den der Staat seit Januar 2010 für das erste und das zweite Kind monatlich zahlt. Für das Dritte sind es 190 Euro und ab dem vierten Kind erhalten die betreffenden Familien jeden Monat 215 Euro. Die Leistungskategorien des Kindergeldes erstrecken sich zum einen auf die soziale Unterstützung und zum anderen dient es als Ausgleich für die Existenzminimumbesteuerung der Kinder.
Beantragen kann man staatliches Kindergeld im Regelfall bei den jeweils zuständigen Familienkassen, wo allerdings die Existenz der Kinder anhand von amtlichen Unterlagen nachzuweisen ist. Ein gültiger Nachweis ist beispielsweise die Geburtsurkunde. Falls die Eltern unbekannt oder im schlimmsten Fall tot sind, bekommt das Kind das Kindergeld. Ansonsten erhalten es die Eltern des Kindes, es sei denn, das Kind lebt bei den Groß- oder Pflegeeltern. Dann kann es sein, dass diese kindergeldberechtigt sind. Kindergeldberechtigt sind nur deutsche Staatsbürger bzw. Bürger der Europäischen Union. Ausländer müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllen, um Kindergeld erhalten zu können. Darüber hinaus gibt es weitere Voraussetzungen, die erfüllt sein müssen. Infos findet man auf den Internetseiten der Familienkassen. Interessant sind obendrein die Regelungen bei vermissten Kindern oder Kindesentführungen im In- und Ausland durch einen Elternteil. Hierbei bleibt der Kindergeldanspruch in der Regel bestehen.
Erstmals eingeführt wurde das Kindergeld in der Zeit des Nationalsozialismus; damals unter dem Namen "Kinderbeihilfe". Als Berechnungsgrundlagen galten die durchschnittlichen Monatseinkommen der jeweiligen Gesellschaftsschichten. In den 1950er Jahren wurde dieses System in seinen Grundzügen übernommen und durch Arbeitgeberbeiträge finanziert. Allerdings bekamen die Familien erst ab dem dritten und jedem weiteren Kind entsprechende Zahlungen. Bis dann im Jahre 1975 der Beschluss gefasst wurde, schon ab dem ersten Kind Zahlungen zu leisten. Im Rahmen des Konjunkturpakets II gab es in 2009 obendrein zum Kindergeld eine Einmalzahlung in Höhe von 100 Euro pro Kind. Im April 2009 geschah diese Auszahlung gemeinsam mit den regulären Kindergeldzahlungen. Jedoch erhielten diese Einmalzahlung lediglich die Kinder, für die auch im Jahr 2009 Kindergeld gezahlt wurde. Alle später Geborenen erhielten diese Zahlung, sobald sie bei der Familienkasse angemeldet waren.
Grundsätzlich erhalten Kinder bis zum Ende ihres 25. Lebensjahres Kindergeld. Ausnahmeregelungen existieren bei Kindern mit Behinderung. Diese können auch über ihr 25. Lebensjahr hinaus, Kindergeld erhalten. Hierbei gelten jedoch bestimmte Voraussetzungen, die erfüllt sein müssen, z.B., wenn es außerstande ist, sich selbstständig zu unterhalten bzw. für seinen Lebensunterhalt zu sorgen. Die Familienkasse prüft in allen Fällen, d.h. sowohl bei Kindern mit, als auch ohne Behinderung, ob die Voraussetzungen für eine Berechtigung zum Erhalt von Kindergeld erfüllt sind. Falls eine Mitwirkung der Eltern erforderlich ist, erhalten diese einen Fragebogen mit der Aufforderung die nötigen Angaben zu machen. Wer relevante Veränderungen der Lebenssituationen nicht oder verspätet mitteilt, kann mit strafrechtlichen Folgen rechnen.