Versicherung gegen Vermögensschäden

Wenn man eine Versicherung abschließen will, ist es häufig üblich, sich gegen Vermögensschäden zu versichern. Was muss man dabei beachten und wann werden die Versicherungen tätig? Was kann man sich darunter vorstellen?

Man versteht unter einem Vermögensschaden einen gewissen Nachteil des Geschädigten, zum Beispiel einen Ausfall der Verdienstzeit oder auch Kosten für das Pflegepersonal. Meist wird so eine Versicherung im Zusammenhang mit der Berufshaftpflicht abgeschlossen, denn in der Privathaftpflichtversicherung ist dies eher unüblich. Die Berufshaftpflicht beinhaltet auch die Privathaftpflicht mit weiteren versicherten Risiken. Das Paket kann aus den vier Varianten der Vermögensschäden individuell zusammengestellt werden. Die Versicherungsprämien liegen somit auch weit unter den jeweiligen Marktpreisen. Dies konnte erreicht werden, weil die Tätigkeit des Verbandes und das dadurch entstandene Interesse an der Qualität und weitergehenden Informationen an die Mitglieder ein deutlich geringeres Versicherungsrisiko dargestellt hat.

Im Allgemeinen sind Vermögensschäden Folgeschäden, die nicht mit Personen- oder Sachschäden vergleichbar sind. Man nennt diese dann echte Vermögensschäden. Hier werden dann die Ersatzansprüche zum Beispiel bei Verletzung der Persönlichkeitsrechte geltend gemacht. Anders hingegen sieht es bei den unechten Vermögensschäden aus, welche infolge von Personen- oder Sachschäden entstanden sind. Wenn nun ein Vermögensschaden entstanden ist, dann ergibt sich meistens folgende Vorgehensweise: Der Versicherungsnehmer einer Haftpflichtversicherung ist verpflichtet, wahrheitsgemäße Angaben über den Tatumstand zu leisten, er hat keine Berechtigung über den Anspruch der Haftpflichtversicherung und sei es nur ein Teil dieser. Ersatzpflichtige Kosten aus einem Vermögensschaden können sein: Taxikosten nach "Zuparken" oder Blockieren einer Waschanlage durch Schlüsselverlust. Ob für die genannten Schadenbeispiele auch die Deckung durch die Haftpflichtversicherung besteht, hängt von der Prüfung der gesamten Umstände des Schadensfalles ab. Für einige Berufszweige, wie Rechtsanwälte und Steuerberater, ist ein entsprechender Schutz durch eine Vermögensschadenhaftpflichtversicherung daher bereits gesetzlich zwingend vorgeschrieben. Wichtig dabei ist auch, dass Vermögensschäden in der Regel nicht gleich sichtbar sind, sie treten erst nach einiger Zeit auf. Daher sollte stets ein Auge offen gehalten werden.