Die Prozesskostenbeihilfe kann jeder bei einem Gericht beantragen. Man kann dies allein tun, besser ist es aber, wenn man die Hilfe eines Rechtsanwaltes in Anspruch nimmt. Dieser ist bei dem umständlichen Ausfüllen der Verträge und bei der Beschaffung der notwendigen Unterlagen behilflich.
Voraussetzung für den Bezug von Prozesskostenbeihilfe ist es, dass der angestrebte Prozess Aussicht auf Erfolg hat oder dass die Verteidigung gegen eine Anklage notwendig ist. Prozesskostenbeihilfe wird vom Staat bezahlt, die Bürger bezahlen dafür mit ihren Steuermitteln. Aus diesem Grund soll sichergestellt werden, dass diese Mittel nicht für sinnlose Prozesse ausgegeben werden. Jeder Antrag auf Prozesskostenbeihilfe wird demnach vom zuständigen Gericht sorgfältig geprüft und es wird ihm nur dann stattgegeben, wenn die Prüfung ergibt, dass der Prozess gerechtfertigt ist.
Eine weitere wichtige Voraussetzung ist, dass der Prozess, die Gerichtskosten und der Rechtsanwalt nicht aus den eigenen Mitteln bestritten werden kann. Deshalb nimmt das Gericht vor Bewilligung der Prozesskostenbeihilfe eine ausgiebige Einkommensüberprüfung vor. Der Ratsuchende hat deshalb die Pflicht, alle Einnahmen und Ausgaben offenzulegen und mit Belegen nachzuweisen, dass er die Ausgaben für den Prozess nicht allein tragen kann.
Wenn die Prozesskostenbeihilfe bewilligt ist, muss der Ausgang des Prozesses abgewartet werden, bis feststeht, ob der Betroffene die Leistung als vollen Zuschuss oder nur als Darlehen erhält. Wird der Prozess gewonnen, muss die Gegenpartei die Kosten voll übernehmen. Das Gericht, welches die Prozesskostenbeihilfe bewilligt hat, wird den Betrag bei der anderen Partei einfordern. Anders sieht es aus, wenn man Prozesskostenbeihilfe bezogen hat und selbst Verlierer des Prozesses ist. Dann muss man die eigenen Kosten selbst tragen und sowohl die Gerichtskosten als auch die Kosten der Gegenseite zahlen. Ist man dazu nicht in der Lage, wird das Gericht in der Regel eine Ratenzahlung bewilligen. Hieraus wird auch der Rechtsanwalt der Gegenseite bezahlt. Mit dem eigenen Rechtsanwalt muss man sich dann einigen, wie man seine Kosten übernimmt. Man sollte demnach auch bei einem Anspruch auf Prozesskostenbeihilfe nicht leichtfertig einen Prozess anstrengen. Endet das Urteil hingegen mit einem Vergleich, gibt es keinen Gewinner und die Prozesskostenbeihilfe muss nicht zurückbezahlt werden.