Die Steuerberater-Ausbildung ist ein langer Prozess und setzt neben einem Studium oder einer Ausbildung auch mehrjährige Berufserfahrung voraus. Ein abgeschlossenes, wirtschaftswissenschaftliches Hochschulstudium mit mindestens zweijähriger Berufserfahrung im Bereich des Steuerrechts oder eine zehnjährige Berufspraxis als Steuerfachangestellter ist Pflicht, bevor die Prüfung zum Steuerberater beantragt werden kann. Wer diese Grundlagen nicht hat, sich im Laufe seines Berufslebens aber zum Steuerberater umorientieren möchte, kann auf Aus- und Weiterbildungsangebote privater Bildungseinrichtungen oder Wirtschaftsakademien zurückgreifen. Die Dauer einer solchen aufbauenden Ausbildung inklusive Praktika ist abhängig davon, ob der Lehrgang Vollzeit oder Teilzeit durchgeführt wird. Im Schnitt liegt sie bei zwei bis vier Jahren. Dies ist aber nur dann der Fall, wenn die oben genannten Kriterien nicht erfüllt sind. Liegt ein fachspezifisches Studium oder die Grundausbildung mit Berufserfahrung als Steuerfachangestellter vor, muss diese Weiterbildung nicht absolviert werden.
Einen Sonderfall stellen Beamte dar. Können sie sieben Jahre Berufserfahrung in der Finanzverwaltung nachweisen, ist auch hier die direkte Zulassung zur Steuerberaterprüfung möglich. Diese besteht aus einem schriftlichen und einem mündlichen Part. Neben dem Grundwissen werden auch die Fähigkeiten und Kenntnisse des potentiellen Steuerberaters zu verschiedenen Themengebieten geprüft. Mit dem Bestehen der Steuerberaterprüfung kann schließlich die Berufung zum Steuerberater durch die zuständige Kammer beantragt werden. Der lange Ausbildungsweg und das notwendige Wissen setzen Konsequenz und Lernwilligkeit voraus. Aus diesem Grund sind Steuerberater sowohl bei Firmen als auch bei Privatleuten oder Firmengründern stets gefragt.